Die Praxis

Terminvergabe

Unsere Praxisorganisation als Terminsprechstunde ermöglicht unseren Patienten einen Arztbesuch ohne Wartezeiten. Wir planen für jeden Termin ausreichend Zeit ein.

Für einen reibungslosen Ablauf kommen Sie bitte nur nach Anmeldung in die Praxis.

Telefonisch erreichen Sie uns unter 040 46647446 oder 0176 70930604.

Wenn wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf der Mailbox. Wir rufen zurück. (Wir führen alle Telefonate selber, deshalb ist das Telefon nicht jederzeit besetzt. Eine kurze Nachricht erspart Ihnen das wiederholte Anrufen.)

Über E-Mail erreichen Sie uns unter praxismekbib@aol.com . Wir kontrollieren unseren E-Mail-Posteingang sehr gewissenhaft und beantworten Ihre Anfrage in der Regel innerhalb eines Arbeitstages. Sollten Sie trotzdem keine Rückmeldung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte erneut.

Per Fax sind wir erreichbar unter 040 52016374.

Unsere Sprechzeiten 

Montag: 9-13

Dienstag: 9-13 und 16-18

Mittwoch: 9-13 und 16-18

Donnerstag: 9-13

Freitag: 9-13

Lage

Unsere Praxis liegt im Stadtteil Langenhorn am nördlichen Stadtrand Hamburgs. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns mit der U1 oder mit den Buslinien 278, 292, 7550 – Ausstieg Haltestelle Ochsenzoll.
Von dort aus sind es knapp 300 m Fußweg.

 

Falls Sie mit dem Auto kommen: Auf dem Grundstück befindet sich eine Parkmöglichkeit, die Sie gerne nutzen dürfen.

Räumlichkeiten

Unsere 2016 erbauten Praxisräume erreichen Sie barrierefrei über eine Rampe an der rechten Hausseite.

Die Behandlungsräume sind nach den Standards einer modernen Arztpraxis ausgestattet und gleichzeitig individuell gestaltet.

  • Behandlungszimmer 1
  • Behandlungszimmer 2
  • Wartezimmer
  • Eingang der Praxis mit Rampe

Was bedeutet Privatpraxis?

  • Die Abrechnung unsere ärztlichen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in ihrer gültigen Fassung.
  • In einer Privatpraxis kann keine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erfolgen;
  • Auch das Ausstellen sogenannter Kassenrezepte (rosa Rezept) ist nicht möglich.
  • GKV-Versicherte können unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.